Keine Mitgliederversammlung und kein Bundeslehrgang 2020

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Liebe Mitglieder der Kenko Kempo Karate Organisation e.V.,

der Vorstand hat beschlossen, dass wir wegen der aktuellen Entwicklung bei Corona/Covid19 und der bundesweiten Maßnahmen gegen die Pandemie in diesem Jahr auf die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl und den Bundeslehrgang verzichten.

Das Infektionsgeschehen und der neuerliche Lockdown abgesehen lassen derartige Veranstaltungen derzeit leider nicht zu. Es wäre nicht verantwortungsbewusst, jetzt für den Dezember dazu einzuladen (und möglicherweise später wieder abzusagen), eine Durchführung ist – insbesondere bei der Struktur unserer Mitgliedschaft, von denen viele zu den Risikogruppen gehören – generell zu riskant. Mitgliederversammlung und Vorstandswahl sowie Bundeslehrgang holen wir nach, wenn die Situation das wieder erlaubt.

Das Vereinsrecht lässt das ausdrücklich zu. Es wurde geändert durch das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“, erlassen als Art. 2 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27.3.2020 (BGBl. I 2020 S. 569).

Der Vorstand bleibt damit auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt (§ 5 Abs. 1). Vereine sind nicht gezwungen, allein wegen der turnusmäßig anstehenden Vorstandswahl jetzt eine Wahl durchzuführen. Auch in unserer Satzung ist das entsprechend geregelt.

Haltet durch, bleibt weiter gesund!

Dr. Stefan Wogawa, Präsident der Kenko Kempo Karate Organisation e.V.

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